FAQ – Häufig gestellte Fragen

Anmeldung und Wohnplatzvergabe

Nein. Die Reservierung des Wohnplatzes ist pro Anmeldeformular maximal für ein ganzes Studienjahr (= September bis Ende Juni) möglich.

Studierende und angehende Studierende die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ja, für einen Platz in einem Zweibettzimmer und vorbehaltlich der Zustimmung seitens des Kolpinghauses. Weiters wird eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im Zuge der Anmeldung benötigt

Prinzipiell in der Reihenfolge des Einlangens der vollständigen Anmeldeunterlagen gemäß dem „First Come – First Served“-Prinzip. Verlängerungswünsche von bestehenden Hausbewohnern (m/w) werden jedoch bevorzugt behandelt.

Die Vergabe der Zimmer erfolgt üblicherweise ab Mitte April.

Ja! 1 Studiensemester (= 5 Monate von September bis inklusive Jänner (Wintersemster) oder von Februar bis inklusive Juni (Sommersemester))

Ja, sofern dies vorab mit dem Kolpinghaus abgeklärt wurde. Es kann jedoch in den Sommerferien zu Umzügen im Falle von Instandhaltungsarbeiten kommen.

Ja. Der Wohnplatz steht üblicherweise im Zeitraum 01. September – 30. Juni zur Verfügung.

Die Zuteilung erfolgt primär nach Geschlecht. Des Weiteren wird je nach Möglichkeit versucht, auf Kriterien wie Studienrichtung, Nationalität etc. einzugehen.

Ausstattung Zimmer / Kolpinghaus

Ja. Bitte geben Sie uns im Zuge der Anmeldung bekannt, dass Sie auch einen Garagenstellplatz benötigen.

Es herrscht in beiden Häusern absolutes Rauchverbot.

Die WLAN-Benützung ist für Hausbewohner (m/w) kostenlos. Bitte sehen Sie Punkt 11 unserer Hausordnung für nähere Details zum Internet.

Ja. Utensilien wie Besen oder Staubsauger werden jedoch bei Bedarf von uns zur Verfügung gestellt.

Einzug

Für Ladetätigkeiten beim Einzug wird Ihnen während der Rezeptionsöffnungszeiten die Zufahrt zum Campus über die Polleranlage gewährt. Für die Dauer des Ausladens kann das Auto auf den vorgesehenen Stellflächen vor dem Hauptgebäude abgestellt werden. Ein Halten oder Parken zwischen unseren beiden Häusern ist jedoch nicht gestattet.

Üblicherweise sind Besichtigungen vorab möglich. Das besichtigte Zimmer ist jedoch als Beispielzimmer zu verstehen.

Je nach Möglichkeit versuchen wir gerne, Zimmerwünsche zu erfüllen, konkrete Zimmerzusagen sind jedoch nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Vergeben werden von uns Wohnplätze in Einzel- oder Zweibettzimmern.

 

Auszug / Kündigung

Ja, schriftlich zu Monatsende und unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist. Nähere Details siehe Hausordnung. Bitte beachten Sie jedoch die Mindestaufenthaltsdauer von einem Studiensemester! Eine vorzeitige Kündigung ist bei einem Aufenthalt von lediglich einem Studiensemester nicht vorgesehen!

Nein, dies ist strengstens untersagt.

Nein, der Mindestaufenthalt beträgt 1 Studiensemester.

Die Kündigungsfrist ist unterschiedlich.
Wohnplatz = 3 Monate
Garagenplatz = 1 Monat

Kaution / Bezahlung / Stornierung

Erst durch fristgerechte Überweisung der erforderlichen Kaution, ist der Wohnplatz fixiert.

Die Kaution beträgt EUR 500,00 und dient als Absicherung der zur Verfügung gestellten Wohneinheit und des dazugehörigen Inventars.

Bei erfolgter Anmeldung im 1. Quartal ist der Stichtag der 31. Mai. Bei späteren Anmeldungen wird der jeweils gültige Stichtag mit der Reservierungsbestätigung bekanntgegeben.

Nach individueller Vereinbarung. Als Richtwert kann ein Zeitraum von 2 Wochen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung angenommen werden.

Nach erfolgter Zimmerübernahme am Auszugstag an der Rezeption oder im Anschluss an den Auszug per Banküberweisung. Die Kaution wird üblicherweise — so es im Zuge der Zimmerübernahme keine Beanstandungen bzw. keine offenen Forderungen seitens des Kolpinghauses gibt — zur Gänze retourniert.

In diesem Fall benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Absage.

Ja. Die Höhe der Stornokosten richtet sich nach Zeitpunkt und Grund der Absage (Details siehe Hausordnung).

Nein. Für den Wohnplatz fallen zusätzlich zur Pauschale keine weiteren Zusatzkosten an.

***WICHTIG: CORONA-ZUTRITTSBERECHTIGUNG***

Bitte beachten Sie, dass seit 08.11.2021 in Österreich die 2-G-Regelung gilt. Ein Aufenthalt in unserem Kolpinghaus ist somit gesetzlich nur für Genesene, und vollständig Geimpfte Personen möglich ist, wenn sie eine geringe epidemiologische Gefahr nachweisen können.

AUSNAHME 2-G-Regelung:
Die Beherbergung zum Zwecke des Schul- oder Universitätsbesuchs ist jedoch nach wie vor mit einem gültigen 3G-Nachweis zulässig! Antigen-Selbsttests sind jedoch nicht mehr zulässig!

Detaillierte Informationen zu den jeweils aktuellen Corona Maßnahmen in Österreich finden Sie auf: www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Maßnahmen.html

Falls Sie planen, außerhalb unserer Rezeptionsöffnungszeiten anzureisen, muss uns die CORONA-Zutrittsbestätigung rechtzeitig vorab per E-Mail zugeschickt werden (bis spätestens eine Stunde vor Rezeptionsschluss am Anreisetag). Andernfalls kann der Schlüssel nicht im Schlüsselsafe für Sie deponiert werden und ist ein Check-In nicht möglich!

Bitte weisen Sie die CORONA-Zutrittsbestätigung beim Check-In vor und bewahren sie diese für die Dauer Ihres Aufenthaltes auf. Die Schlüsselausgabe ist davon abhängig.

Kurzfristige Stornierungen oder No-Shows aufgrund fehlender oder verspätet übermittelter CORONA-Zutrittsbestätigungen sind kostenpflichtig. Kurzfristige Stornierungen aufgrund eines positiven Zutritts-Testergebnisses sind jedoch kostenfrei möglich.

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